10.03.2020 in Gesundheit

Startschuss für regionalisierte Medizinerausbildung:

 

Medizincampus Trier öffnet ab dem Wintersemester seine Türen

Zu der heutigen Unterzeichnung des Kooperationsvertrags zur Einrichtung des Medizincampus Trier erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Kathrin Anklam-Trapp:

 

„Mit der Einrichtung des Medizincampus in Trier ab dem Wintersemester 2020/2021 erhält Rheinland-Pfalz einen weiteren leistungsfähigen Standort für die Medizinerausbildung. Für die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz, den Medizinstandort Trier und die gesamte Region ist der Kooperationsvertrag eine echte Win-Win-Situation: Die Universitätsmedizin Mainz wird spürbar entlastet, die beiden Trierer Krankenhäuser können ihr Profil als Lehrkrankenhäuser schärfen und die zu erwartenden Klebeeffekte werden dazu beitragen, die medizinische Versorgung in der Region mittel- und langfristig zu erhalten.“

 

Johannes Klomann, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, ergänzt: „Nach der Erhöhung der Medizinstudienplätze und der Einführung einer Landarztquote geht mit der Regionalisierung der Medizinerausbildung ein weiterer zentraler Baustein zur Sicherung der medizinischen Versorgung in die Umsetzung. Ab dem kommenden Wintersemester können bis zu 30 Studierende der Universitätsmedizin Mainz das 10. Fachsemester und anschließend ihr Praktisches Jahr an den beiden kooperierenden Trierer Krankenhäusern absolvieren. Zur Realisierung des Medizincampus stellt die Landesregierung im laufenden Haushaltsjahr 1,9 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum Jahr 2025 werden jährlich bis zu acht Millionen Euro in den Ausbildungsstandort investiert. Angehende Ärztinnen und Ärzte, die sich für den praktischen Teil ihres Medizinstudiums für den neuen Medizincampus entscheiden, können sich auf optimale Studienbedingungen am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder und dem Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen freuen.“

27.02.2020 in Kommunales

Landrat Guth lässt mal wieder das Damoklesschwert schweben

 

In der Absicht eine der am stärksten befahrenen Netz-Kreisstraßen des Donnersbergkreises zu schließen, zieht der Landrat weiter alle Register. Und das ungeachtet der Folgen für die Bürger. Ähnlich wie bei der Schließung der Inneren Abteilung des Krankenhauses in Rockenhausen sucht man nicht nach Lösungen im Sinne der Bürger des Westkreises, sondern den bequemsten Weg – Schließung. Ähnlich wie in Sachen Krankenhaus, ohne Suche nach Alternativen. Im Wochenblatt fällt ihm nichts Besseres ein als das Damoklesschwert. Seine „Leitende Staatsbeamtin im Kreishaus“  Eva Hoffmann schwingt sich gar zu einem Unwort des Jahres auf: „alternativlos“.

Hier wird versucht eine Drohkulisse aufzubauen. Die angeblichen Fakten wie §3 des LStrG und das „Alsheimer Urteil“ die wieder als Argumente für die Schließung der K4 herhalten müssen, verlieren nicht an Irrelevanz nur wenn man sie oft genug wiederholt. Die K4 ist in keinster Weise eine Zubringerstraße der wenigen Bewohner des Wingertsweilerhofs nach Winnweiler. Die K4 verbindet die B48 und die L387. Die K4 ist eine der am stärksten genutzen Kreisstraßen des Donnersbergkreises und sie erfüllt eine wichtige Netzfunktion auch über den Kreis hinaus. Dies beweist schon ein Blick auf die Nummernschilder der passierenden Fahrzeuge. Die Kreisstraße wird auch von vielen genutzt die Richtung Schulen in Winnweiler und vor allem dem Bahnhof unterwegs sind. Hier bedeutet die Schließung eine enorme Umleitung für alle. Für Höringer und Gehrweilerer verdoppelt sich so zum Beispiel die Strecke auf 10 km. Vielleicht sollte sich der Landrat zu diesem Thema einmal mit einer seiner vier neu eingestellten Klimamanager unterhalten. Der positive Klimapolitische Effekt wäre sogar wesentlich größer wenn der Kreis in der Vergangenheit seiner Pflicht zum Straßenunterhalt nachgekommen wäre. Dann würden nämlich diesen wichtigen Verkehrsweg noch wesentlich mehr als die gezählten 350 Fahrzeuge nutzen.

Mit Rudolf Jakob hat der Landrat einen Mitstreiter gefunden der sich für die Schließung von Infrastruktur in seinem Ort, seiner VG und Kreis einsetzt. Das findet man selten. Die Regel ist dass Kommunalpolitiker gegen Schließungen von Infrastruktur für die Bürger kämpfen - nicht so hier. Außer acht lässt er alle Nachteile die durch die Schließung entstehen - auch für die Geschäfte im Zentrum von Winnweiler. Wie in der Causa Krankenhaus Rockenhausen ist er auch hier für die ungeprüfte Schaffung von Fakten. Selbst die eigene Fraktion muss ihn im Gemeinderat einbremsen. Als Argument im Gemeinderat Winnweiler nennt er ausgerechnet die Verkehrssituation an den Schulen in Winnweiler wo nur ein Teil des K4-Verkehrs vorbei fließt. Obwohl Zahlen hilfreich wären, kann er nicht damit dienen. Vielmehr plädiert er dafür den Verkehr der mit Tempo 30 an den Schulen vorbeiführt, zusammen mit dem restlichen K4 Verkehr in Zukunft am Kindergarten in Höringen vorbei zu dirigieren. Wo, nebenbei bemerkt, die Höringer seit Jahren vergeblich versuchen eine Dreißiger Zone einzurichten.

Obwohl der Gemeinderat Höringen einstimmig gegen die Schließung der K4 gestimmt hat, wird nun mit einer Drohkulisse weiterhin versucht hier Druck auszuüben. Es ist schon gelungen das Thema ein weiteres Mal auf die Tagesordnung zu bringen. Und das obwohl es keinerlei neue Fakten gibt. Man darf gespannt sein wie weit der Arm des VG-Bürgermeisters oder des Landrats in unseren Gemeinderat reichen, und wie oft wir - trotz Beschluss - das Thema in Zukunft noch auf der Tagesordnung haben werden. Die SPD-Fraktion steht weiterhin geschlossen hinter dem einstimmigen Entscheid vom Dezember. Und solange es keine neuen Fakten gibt, haben die ehrenamtlichen Gemeinderäte sicher sinnvollere Themen zu bearbeiten.

Würde der Landrat sich nur halb so stark für die Infrastruktur im Westkreis einsetzen, wie er das zum Beispiel – wenn auch bisher vergeblich - für die Inbetriebnahme der Zellertalbahn im Ostkreis tut, könnte man einiges bewegen. Aber leider scheint sein Interesse an diesem Kreisteil begrenzt. Es beschränkt sich auf das Verwalten von Missständen und es genügt ihm offensichtlich hin und wieder im Oldtimerbus durch die noch passierbaren Straßen seines „Alte-Welt-Tourismusprojekt“ zu fahren. Schöne Aussichten. 

22.12.2019 in Bundespolitik

Was hat sich in Berlin 2019 so getan? Eine ganze Menge!

 

Gesetze und Neuregelungen die 2020 in Kraft treten:

ab dem 01. Januar 2020:

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Für die Förderung des schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs werden die Mittel verdoppelt. Statt 332 Mio. Euro stehen nun 665 Mio. Euro zur Verfügung. Mehr Bahnhöfe, Schienen und Tunnel können neu- und ausgebaut werden und mehr Passagiere befördern.

 

Wohngeldreform

Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, erhöhen wir das Wohngeld und weiten die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die steigenden Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt profitieren von der Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte

 

Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz
Nach Ausbildungsjahren gestaffelt erhalten Azubis nun einen monatlichen „Mindestlohn“, der bis 2023 weiter ansteigt. Geltende Tarifverträge werden nicht angetastet. Außerdem werden Azubis an Berufsschultagen und Prüfungstagen freigestellt und erhalten Prüfungsliteratur durch den Arbeitgeber.

 

Gesetzentwurf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum können in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Bahntickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt unbefristet.
Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrssteuer zum 1. April 2020.

 

Familienentlastungsgesetz

Der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro auf 7.812 Euro und der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.408 erhöht.

Abbau der kalten Progression (Rechtsverschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs): Oft steigt die Kaufkraft trotz Lohnzuwächsen aufgrund der Inflation nicht. Trotzdem wird wegen des höheren Lohns ein höherer Steuersatz angesetzt. Die Steuerbelastung steigt und die Kaufkraft nimmt trotz Lohnsteigerung real ab. Das ist ungerecht. Darum sorgen wir mit der Anpassung der Eckwerte dafür, dass die Lohnzuwächse künftig wieder bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen.

 

Steuerliche Forschungsförderung
Um Innovationen zu fördern, führen wir eine Forschungszulage für Unternehmen (25 % der steuerl. Bemessungsgrundlage, max. 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen) ein.
Damit fördern wir Personal im Bereich von Forschung und Entwicklung in Unternehmen.  

 

Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Ab 1. Januar 2020 treten diverse Maßnahmen gegen Geldwäsche in Kraft:  u.a. öffentlicher Zugang zum Transparenzregister und verschärfte Anzeigepflichten im Immobilienbereich.

 

Grundsicherung und Sozialhilfe
Ab 1. Januar 2020 erhöht sich das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 1,88 Prozent.

 

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro ab dem 1. Januar 2020.

 

Beschäftigungsduldungsgesetz
Bundesweite Regelung für einen verlässlichen Aufenthaltsstatus für gut integrierte Geduldete und Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen.

 

Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 %.

 

Jahressteuergesetz (steuerliche Förderung der Elektromobilität)
Enthalten sind verbesserte und verlängerte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektromobilität, der reduzierte USt-Satz für E-Books, u.a.

 

Steuerentlastungen
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.
Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

 

ab dem 01. März 2020:

Masern-Impfpflicht

Alle Kinder müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson müssen die Kinder in der Regel geimpft sein. Gleiches gilt für Beschäftigte in medizinischen und in Gemeinschaftseinrichtungen.

 

Abschaffung Doppelverbeitragung

(Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge). Durch den neuen Freibetrag zahlen 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner de facto nur noch höchstens den halben Beitragssatz. Auch die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet.

 

Gesetz zum fairen Kassenwettbewerb (Tritt voraussichtlich im März/April in Kraft)

Der Finanzausgleich zwischen den Kassen soll weiterentwickelt werden, damit alle Krankenkassen genug Geld für ihre Behandlung haben. Lieferengpässe bei Arzneimitteln werden bekämpft damit sichergestellt werden kann, dass alle die Medikamente bekommen, die sie benötigen.

 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir erstmalig die Grundlage für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Die Begrenzung auf Mangelberufe und eine Vorrangprüfung bei Qualifikation und Arbeitsvertrag schaffen wir ab. 

 

ab dem 01. April 2020

Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrssteuer

Im Gegenzug zur Absenkung der Steuersätze auf Bahntickets werden die Steuersätze auf Flugtickets erhöht. Damit wird klimafreundliches Verhalten belohnt.

 

ab dem 01. Juni 2020

Reform der KfZ-Steuer

Mit der Reform der KFZ-Steuer sollen die im Klimapaket beschlossenen Änderungen zur Förderung von Autos mit geringem CO2-Ausstoß nachvollzogen werden.

 

ab dem 01. Juli 2020

Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Zukünftig besteht die gesetzliche Verpflichtung, Behörden die Verschiebung von Gewinnen in andere Staaten anzuzeigen. Das versetzt die Steuerbehörden in die Lage, noch effektiver gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug vorzugehen.

 

ab dem 01. September 2020

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Die neuen Ausbildungsvorschriften treten passend zum Start des Wintersemesters zum 1. September 2020 in Kraft. Die psychotherapeutische Ausbildung wird ein eigenständiges Studienfach an Universitäten, das zur Approbation qualifiziert.

 

ab 2020

Sofortprogramm Pflege

Mit dem Gesetz werden spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht. Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet. Statt der Fallpauschalen-Finanzierung richtet sich jetzt die Zahl der Pflegenden nach dem Pflegeaufwand.

13.12.2019 in Kommunales

Kreisausschuss stimmt der Schließung der K4 zwischen Wingertsweilerhof und Winnweiler zu

 
Unterschriftenlisten liegen aus im Bürgerladen, der Tankstelle Stoll (Gehrweiler), und in Geschäften in Winnweiler

Höringen - Ohne sich vorab mit den Gemeinderäten der am stärksten betroffenen Gemeinde Höringen abzustimmen, stimmt der Kreisausschuss mit großer Mehrheit für die Schließung der K4.

Nicht einmal eine Woche vor der Kreisausschusssitzung legt VG-Bürgermeister Jakob dem Bauausschuss der Gemeinde Höringen eine komplett ausgefertigte Vereinbarung vor. Wird dieser zugestimmt, bedeutet das die Abstufung der Kreisstraße zu einem Wirtschaftsweg - geschlossen für den Durchgangsverkehr. Die K4 wird dann in das Eigentum der Gemeinden Winnweiler und Höringen übergehen, mit allen Verpflichtungen/Kosten die dadurch nach der Übergabe entstehen. Vorher soll sie im Bereich Schloßstraße in Winnweiler nochmal ausgebaut werden. Auf Höringer Seite soll vorab noch die Brücke erneuert werden. Allein für die Brücke wird mit Kosten von 400.000- Euro gerechnet, wohlgemerkt für eine Brücke über die dann noch maximal drei Anlieger fahren werden - und die vor kurzer Zeit überprüft und für eine Kreisstraße als tauglich befunden wurde! Rechnet man dazu noch ungefähr die gleiche Summe auf der Seite Winnweilers hätte man damit sehr wohl die K4 wieder in einen fahrbaren Zustand versetzen können und zwar für mehrere Jahre.

Die K4 ist für uns Höringer eine wichtige Anbindung zum Bahnhof Winnweiler und zu den Schulen. Nach der Schließung verdoppelt sich der Weg von Höringen zum Bahnhof in Winnweiler von 5  auf 10 Kilometer. Und das in Zeiten in denen alle vom Klimawandel und alternativen Verkehrskonzepten reden. Ähnlich verhält es sich bei der Anfahrt der Schulen. 

Obwohl man den Unterhalt der Straße schon seit Jahren stark vernachlässigt hat und so wohl hoffte den Verkehr einschlafen zu lassen, ist die K4 auch weiterhin eine wichtige Verkehrsader zum Höringer Noch-Mittelzentrum Winnweiler. Scheinbar legen aber weder der Kreis noch die VG Wert darauf dass Höringer (und Gehrweilerer) ihre Geschäfte in Winnweiler erledigen. Die Geschäfte im Ortskern von Winnweiler werden dies spüren.  Das jetzt gleichweit entfernte Otterberg kann sich sicher über mehr Besucher aus dem Donnersbergkreis freuen. Vielleicht sollte man das bei einer kommenden Gebietsreform für die Landkreise schon mit einplanen.

01.10.2019 in Fraktion

Unsere Überlegungen zum Thema: Verkehr entschleunigen und beruhigen, Radfahren sicherer machen

 

Für die Beratungen im Arbeitskreis Verkehr wollen wir nachfolgend genannte Vorschläge einbringen. In den wenigsten Fällen entscheidet der Gemeinderat, sondern gibt die Ergebnisse dann zur Entscheidung an die übergeordneten Behörden und den Kreis weiter. Über die Umsetzung muss dann mit der Verbandsgemeinde, dem Kreis und den Straßenbaubehörden verhandelt werden.

 

Wir hoffen, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Elternvertreter an der Willensbildung beteiligen.

 

 

A/ Innerörtliche Bereiche:

  1. Für alle innerörtlichen Straßen soll eine Beschränkung von max. 30 km/h gelten (Tempo 30 Zonen).

  1. Im Bereich „Hotel Bischoff – Schloßstraße“ soll eine Querungshilfe („Zebrastreifen“) aufgetragen werden. Auf diese ist ausreichend zuvor in der Alsenzstraße und auf der Brücke hinzuweisen.

  1. Eine Querungshilfe ist ebenfalls für die Schul-Bushaltestelle an der K 4 in Alsenbrück vorzusehen.

  1. Im Bereich der sog. verkehrsberuhigten Zone sind zur Geschwindigkeitsreduzierung zusätzlich Fahrbahnschwellen / Tempo-Hemmschwellen zu installieren (keine Platten): Höhe 30 mm, Überfahrlänge 430 mm (zugelassen für < 30 km/h). Z.B. Ausfahrt Messeplatz in die Schloßstraße / Bereich Zwergstraße / Bereich Schloßstraße - Gymnasiumstraße / von Alsenbrück kommend Eingang Kirchstraße / Bereich Sparkasse.

  1. Es ist zu prüfen, ob im Bereich der sog. Verkehrsberuhigten Zone statt des Hinweises „Schritttempo 4 – 8 km/h“ eine Obergrenze von 10 km/h eingeführt werden kann, ohne dass dadurch die Einstufung “Spielstraße“ verloren geht. Diese ist realistischer und lässt sich auch leichter kontrollieren; zudem ist ein Tempo 4 – 8 km/h mit Zweirädern nicht zu realisieren.

  1. Bereich Schulstraße: hier gibt es noch keinen konkreten Vorschlag. Insbesondere der untere Bereich bis zu den Schulen ist als Fußweg für Kinder gefährlich. Hier gilt bereits die Tempobegrenzung „30“, die aber selten eingehalten wird. - Noch weitere Begrenzung oder Maßnahmen wie Messung und „Smiley-Anzeige“? Im oberen Bereich der Schulstraße Gefährdung durch eine Vielzahl von Dauerparkern auf der Straße.

 

B/ Fahrradwege und Haltepunkte:

Dem Verkehr mit Fahrrädern und zukünftig auch E-Scootern muss eine höhere Bedeutung und Wertigkeit beigemessen werden.

 

  1. An mehr Stellen in den Orten sind geeignete Halteeinrichtungen für Fahrräder einzurichten.

  1. Im Bereich Dresdener Straße soll bergaufwärts ein Fahrweg für Räder (Schutzstreifen) auf dem Straßenkörper markiert werden.

  1. Verlängerung „Fahrradweg – Schaufertstraße – Mühlweg“: Markierung auf dem Straßenköper mit einem Hinweis auf Radfahrer und Hinweisschild.

  1. Auf dem Straßenkörper Richtung Imsbach rechts soll ein Fahrstreifen für Radfahrer (Schutzstreifen) bis zum Radweg markiert werden. Die eingezeichneten Parkplätze auf dieser Seite sollen entfallen und werden gegebenenfalls durch zwei weitere auf der gegenüberliegenden Straßenseite ersetzt. Von dem Fahrstreifen zum Radweg am Ortsausgang ist eine Markierung als Querungshilfe aufzubringen. In umgekehrter Richtung – also von Imsbach kommend -  ist für Kinder das Radfahren auf dem breiten Bürgersteig zu erlauben.

 

C/ Übergeordnete Straßen:   

  1. B 48 / Umgehungsstraße Winnweiler: Die Strecke zwischen der Ausfahrt Gewerbegebiet / Lohnsfeld und der Ausfahrt Winnweiler-Mitte -bisher Tempo 100 möglich-  ist durchgehend mit Tempo 70 km/h zu definieren. In einem Abstand von ca. 100 m vor und nach der Ausfahrt Winnweiler-Mitte ist die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 zu begrenzen.

  1. In Höhe der Brücke (Ausfahrt Winnweiler-Mitte) ist eine dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle einzurichten (Radarblitzer).

  1. Ab der Abfahrt von der B 48 Richtung Winnweiler – Mitte Richtung Brücke (ab Ortseinfahrt) max. Tempo 30.

  1. B 40, Lohnsfeld Richtung Autobahnzubringer: Auf der Strecke von der Abzweigung nach Lohnsfeld Richtung Winnweiler gilt die reguläre Beschränkung, somit Tempo 100 max. – Dies ist viel zu hoch und soll mit Tempobeschränkung 70 ausgewiesen werden.

 

Bei den zuvor gemachten Vorschlägen geht es darum, für Verkehrsteilnehmer ohne Kraftfahrzeuge die Teilnahme am Verkehr ungefährlicher zu machen und das Risiko durch z.T. ungehemmtes und zu schnelles Fahren zu minimieren. – Fußgänger, Kinder und Erwachsene, und Radfahrer haben einen Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe.