22.12.2019 in Bundespolitik

Was hat sich in Berlin 2019 so getan? Eine ganze Menge!

 

Gesetze und Neuregelungen die 2020 in Kraft treten:

ab dem 01. Januar 2020:

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Für die Förderung des schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs werden die Mittel verdoppelt. Statt 332 Mio. Euro stehen nun 665 Mio. Euro zur Verfügung. Mehr Bahnhöfe, Schienen und Tunnel können neu- und ausgebaut werden und mehr Passagiere befördern.

 

Wohngeldreform

Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, erhöhen wir das Wohngeld und weiten die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die steigenden Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt profitieren von der Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte

 

Neuregelungen zum Berufsbildungsgesetz
Nach Ausbildungsjahren gestaffelt erhalten Azubis nun einen monatlichen „Mindestlohn“, der bis 2023 weiter ansteigt. Geltende Tarifverträge werden nicht angetastet. Außerdem werden Azubis an Berufsschultagen und Prüfungstagen freigestellt und erhalten Prüfungsliteratur durch den Arbeitgeber.

 

Gesetzentwurf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum können in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Bahntickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt unbefristet.
Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrssteuer zum 1. April 2020.

 

Familienentlastungsgesetz

Der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro auf 7.812 Euro und der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.408 erhöht.

Abbau der kalten Progression (Rechtsverschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs): Oft steigt die Kaufkraft trotz Lohnzuwächsen aufgrund der Inflation nicht. Trotzdem wird wegen des höheren Lohns ein höherer Steuersatz angesetzt. Die Steuerbelastung steigt und die Kaufkraft nimmt trotz Lohnsteigerung real ab. Das ist ungerecht. Darum sorgen wir mit der Anpassung der Eckwerte dafür, dass die Lohnzuwächse künftig wieder bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen.

 

Steuerliche Forschungsförderung
Um Innovationen zu fördern, führen wir eine Forschungszulage für Unternehmen (25 % der steuerl. Bemessungsgrundlage, max. 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen) ein.
Damit fördern wir Personal im Bereich von Forschung und Entwicklung in Unternehmen.  

 

Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Ab 1. Januar 2020 treten diverse Maßnahmen gegen Geldwäsche in Kraft:  u.a. öffentlicher Zugang zum Transparenzregister und verschärfte Anzeigepflichten im Immobilienbereich.

 

Grundsicherung und Sozialhilfe
Ab 1. Januar 2020 erhöht sich das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 1,88 Prozent.

 

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro ab dem 1. Januar 2020.

 

Beschäftigungsduldungsgesetz
Bundesweite Regelung für einen verlässlichen Aufenthaltsstatus für gut integrierte Geduldete und Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen.

 

Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 %.

 

Jahressteuergesetz (steuerliche Förderung der Elektromobilität)
Enthalten sind verbesserte und verlängerte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektromobilität, der reduzierte USt-Satz für E-Books, u.a.

 

Steuerentlastungen
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.
Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

 

ab dem 01. März 2020:

Masern-Impfpflicht

Alle Kinder müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson müssen die Kinder in der Regel geimpft sein. Gleiches gilt für Beschäftigte in medizinischen und in Gemeinschaftseinrichtungen.

 

Abschaffung Doppelverbeitragung

(Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge). Durch den neuen Freibetrag zahlen 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner de facto nur noch höchstens den halben Beitragssatz. Auch die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet.

 

Gesetz zum fairen Kassenwettbewerb (Tritt voraussichtlich im März/April in Kraft)

Der Finanzausgleich zwischen den Kassen soll weiterentwickelt werden, damit alle Krankenkassen genug Geld für ihre Behandlung haben. Lieferengpässe bei Arzneimitteln werden bekämpft damit sichergestellt werden kann, dass alle die Medikamente bekommen, die sie benötigen.

 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir erstmalig die Grundlage für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Die Begrenzung auf Mangelberufe und eine Vorrangprüfung bei Qualifikation und Arbeitsvertrag schaffen wir ab. 

 

ab dem 01. April 2020

Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrssteuer

Im Gegenzug zur Absenkung der Steuersätze auf Bahntickets werden die Steuersätze auf Flugtickets erhöht. Damit wird klimafreundliches Verhalten belohnt.

 

ab dem 01. Juni 2020

Reform der KfZ-Steuer

Mit der Reform der KFZ-Steuer sollen die im Klimapaket beschlossenen Änderungen zur Förderung von Autos mit geringem CO2-Ausstoß nachvollzogen werden.

 

ab dem 01. Juli 2020

Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Zukünftig besteht die gesetzliche Verpflichtung, Behörden die Verschiebung von Gewinnen in andere Staaten anzuzeigen. Das versetzt die Steuerbehörden in die Lage, noch effektiver gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug vorzugehen.

 

ab dem 01. September 2020

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Die neuen Ausbildungsvorschriften treten passend zum Start des Wintersemesters zum 1. September 2020 in Kraft. Die psychotherapeutische Ausbildung wird ein eigenständiges Studienfach an Universitäten, das zur Approbation qualifiziert.

 

ab 2020

Sofortprogramm Pflege

Mit dem Gesetz werden spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht. Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet. Statt der Fallpauschalen-Finanzierung richtet sich jetzt die Zahl der Pflegenden nach dem Pflegeaufwand.

13.12.2019 in Kommunales

Kreisausschuss stimmt der Schließung der K4 zwischen Wingertsweilerhof und Winnweiler zu

 
Unterschriftenlisten liegen aus im Bürgerladen, der Tankstelle Stoll (Gehrweiler), und in Geschäften in Winnweiler

Höringen - Ohne sich vorab mit den Gemeinderäten der am stärksten betroffenen Gemeinde Höringen abzustimmen, stimmt der Kreisausschuss mit großer Mehrheit für die Schließung der K4.

Nicht einmal eine Woche vor der Kreisausschusssitzung legt VG-Bürgermeister Jakob dem Bauausschuss der Gemeinde Höringen eine komplett ausgefertigte Vereinbarung vor. Wird dieser zugestimmt, bedeutet das die Abstufung der Kreisstraße zu einem Wirtschaftsweg - geschlossen für den Durchgangsverkehr. Die K4 wird dann in das Eigentum der Gemeinden Winnweiler und Höringen übergehen, mit allen Verpflichtungen/Kosten die dadurch nach der Übergabe entstehen. Vorher soll sie im Bereich Schloßstraße in Winnweiler nochmal ausgebaut werden. Auf Höringer Seite soll vorab noch die Brücke erneuert werden. Allein für die Brücke wird mit Kosten von 400.000- Euro gerechnet, wohlgemerkt für eine Brücke über die dann noch maximal drei Anlieger fahren werden - und die vor kurzer Zeit überprüft und für eine Kreisstraße als tauglich befunden wurde! Rechnet man dazu noch ungefähr die gleiche Summe auf der Seite Winnweilers hätte man damit sehr wohl die K4 wieder in einen fahrbaren Zustand versetzen können und zwar für mehrere Jahre.

Die K4 ist für uns Höringer eine wichtige Anbindung zum Bahnhof Winnweiler und zu den Schulen. Nach der Schließung verdoppelt sich der Weg von Höringen zum Bahnhof in Winnweiler von 5  auf 10 Kilometer. Und das in Zeiten in denen alle vom Klimawandel und alternativen Verkehrskonzepten reden. Ähnlich verhält es sich bei der Anfahrt der Schulen. 

Obwohl man den Unterhalt der Straße schon seit Jahren stark vernachlässigt hat und so wohl hoffte den Verkehr einschlafen zu lassen, ist die K4 auch weiterhin eine wichtige Verkehrsader zum Höringer Noch-Mittelzentrum Winnweiler. Scheinbar legen aber weder der Kreis noch die VG Wert darauf dass Höringer (und Gehrweilerer) ihre Geschäfte in Winnweiler erledigen. Die Geschäfte im Ortskern von Winnweiler werden dies spüren.  Das jetzt gleichweit entfernte Otterberg kann sich sicher über mehr Besucher aus dem Donnersbergkreis freuen. Vielleicht sollte man das bei einer kommenden Gebietsreform für die Landkreise schon mit einplanen.

01.10.2019 in Fraktion

Unsere Überlegungen zum Thema: Verkehr entschleunigen und beruhigen, Radfahren sicherer machen

 

Für die Beratungen im Arbeitskreis Verkehr wollen wir nachfolgend genannte Vorschläge einbringen. In den wenigsten Fällen entscheidet der Gemeinderat, sondern gibt die Ergebnisse dann zur Entscheidung an die übergeordneten Behörden und den Kreis weiter. Über die Umsetzung muss dann mit der Verbandsgemeinde, dem Kreis und den Straßenbaubehörden verhandelt werden.

 

Wir hoffen, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Elternvertreter an der Willensbildung beteiligen.

 

 

A/ Innerörtliche Bereiche:

  1. Für alle innerörtlichen Straßen soll eine Beschränkung von max. 30 km/h gelten (Tempo 30 Zonen).

  1. Im Bereich „Hotel Bischoff – Schloßstraße“ soll eine Querungshilfe („Zebrastreifen“) aufgetragen werden. Auf diese ist ausreichend zuvor in der Alsenzstraße und auf der Brücke hinzuweisen.

  1. Eine Querungshilfe ist ebenfalls für die Schul-Bushaltestelle an der K 4 in Alsenbrück vorzusehen.

  1. Im Bereich der sog. verkehrsberuhigten Zone sind zur Geschwindigkeitsreduzierung zusätzlich Fahrbahnschwellen / Tempo-Hemmschwellen zu installieren (keine Platten): Höhe 30 mm, Überfahrlänge 430 mm (zugelassen für < 30 km/h). Z.B. Ausfahrt Messeplatz in die Schloßstraße / Bereich Zwergstraße / Bereich Schloßstraße - Gymnasiumstraße / von Alsenbrück kommend Eingang Kirchstraße / Bereich Sparkasse.

  1. Es ist zu prüfen, ob im Bereich der sog. Verkehrsberuhigten Zone statt des Hinweises „Schritttempo 4 – 8 km/h“ eine Obergrenze von 10 km/h eingeführt werden kann, ohne dass dadurch die Einstufung “Spielstraße“ verloren geht. Diese ist realistischer und lässt sich auch leichter kontrollieren; zudem ist ein Tempo 4 – 8 km/h mit Zweirädern nicht zu realisieren.

  1. Bereich Schulstraße: hier gibt es noch keinen konkreten Vorschlag. Insbesondere der untere Bereich bis zu den Schulen ist als Fußweg für Kinder gefährlich. Hier gilt bereits die Tempobegrenzung „30“, die aber selten eingehalten wird. - Noch weitere Begrenzung oder Maßnahmen wie Messung und „Smiley-Anzeige“? Im oberen Bereich der Schulstraße Gefährdung durch eine Vielzahl von Dauerparkern auf der Straße.

 

B/ Fahrradwege und Haltepunkte:

Dem Verkehr mit Fahrrädern und zukünftig auch E-Scootern muss eine höhere Bedeutung und Wertigkeit beigemessen werden.

 

  1. An mehr Stellen in den Orten sind geeignete Halteeinrichtungen für Fahrräder einzurichten.

  1. Im Bereich Dresdener Straße soll bergaufwärts ein Fahrweg für Räder (Schutzstreifen) auf dem Straßenkörper markiert werden.

  1. Verlängerung „Fahrradweg – Schaufertstraße – Mühlweg“: Markierung auf dem Straßenköper mit einem Hinweis auf Radfahrer und Hinweisschild.

  1. Auf dem Straßenkörper Richtung Imsbach rechts soll ein Fahrstreifen für Radfahrer (Schutzstreifen) bis zum Radweg markiert werden. Die eingezeichneten Parkplätze auf dieser Seite sollen entfallen und werden gegebenenfalls durch zwei weitere auf der gegenüberliegenden Straßenseite ersetzt. Von dem Fahrstreifen zum Radweg am Ortsausgang ist eine Markierung als Querungshilfe aufzubringen. In umgekehrter Richtung – also von Imsbach kommend -  ist für Kinder das Radfahren auf dem breiten Bürgersteig zu erlauben.

 

C/ Übergeordnete Straßen:   

  1. B 48 / Umgehungsstraße Winnweiler: Die Strecke zwischen der Ausfahrt Gewerbegebiet / Lohnsfeld und der Ausfahrt Winnweiler-Mitte -bisher Tempo 100 möglich-  ist durchgehend mit Tempo 70 km/h zu definieren. In einem Abstand von ca. 100 m vor und nach der Ausfahrt Winnweiler-Mitte ist die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 zu begrenzen.

  1. In Höhe der Brücke (Ausfahrt Winnweiler-Mitte) ist eine dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle einzurichten (Radarblitzer).

  1. Ab der Abfahrt von der B 48 Richtung Winnweiler – Mitte Richtung Brücke (ab Ortseinfahrt) max. Tempo 30.

  1. B 40, Lohnsfeld Richtung Autobahnzubringer: Auf der Strecke von der Abzweigung nach Lohnsfeld Richtung Winnweiler gilt die reguläre Beschränkung, somit Tempo 100 max. – Dies ist viel zu hoch und soll mit Tempobeschränkung 70 ausgewiesen werden.

 

Bei den zuvor gemachten Vorschlägen geht es darum, für Verkehrsteilnehmer ohne Kraftfahrzeuge die Teilnahme am Verkehr ungefährlicher zu machen und das Risiko durch z.T. ungehemmtes und zu schnelles Fahren zu minimieren. – Fußgänger, Kinder und Erwachsene, und Radfahrer haben einen Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe.

16.09.2019 in Pressemitteilung

SPD-Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft in den Ortsvereinen der VG Winnweiler geehrt

 

Anfangs der Woche fiel für die Bewerber in der ersten Regionalkonferenz in Saarbrücken der Startschuss um den Parteivorsitz, ehe donnerstags darauf in Winnweiler langjährige Mitglieder geehrt wurden, die zusammen mit der gesamten SPD Basis die Weichen für den künftigen Kurs der SPD stellen werden.  

Der SPD Gemeindeverband Winnweiler lud zusammen mit den Ortsvereinen Winnweiler, Münchweiler, Höringen und Gonbach seine Mitglieder ein an den Feierlichkeiten teil zu nehmen. Für 10, 20, 25, 40, 45 und sogar 50 und 55 Jahren wurden treue Genossen geehrt und vom Fraktionsvorsitzenden der SPD im rheinland-pfälzischen Landtag und Mitglied des Parteivorstands Alexander Schweitzer beglückwünscht.

Ebenso drückten die Landtagsabgeordnete des Donnersbergkreises Jaqueline Rauschkolb und der SPD Kreisvorsitzende Tristan Werden sowie die jeweiligen Ortsvereinsvorsitzenden ihre Glückwünsche und Dank aus. Für den Gemeindeverband gratulierte der 2. Vorsitzende Björn Fischer.

Alexander Schweitzer und Jaqueline Rauschkolb appellierten in ihren Ansprachen an die Zusammengehörigkeit und das gemeinsame Anpacken, dass die SPD in ihrer Geschichte immer wieder geprägt hat.

Die Jubilare erhielten neben Urkunden auch je ein Buchpräsent zur Geschichte der Donnersberger SPD.

02.05.2019 in Kommunales

Damnitz führt Liste an / Ärztliche Versorgung und Wohnraum sind Schwerpunkthemen

 

„Uns war es wichtig, dass alle Generationen auf unserer Liste vertreten sind: So können wir Winnweiler und die Ortsteile für alle Altersgruppen attraktiv gestalten“, merkt Ortsvereinsvorsitzender Sören Damnitz. So liegen zwischen der jüngsten Kandidatin und dem ältesten auf der Liste 50 Jahre. Als SPD nehmen wir die Gleichberechtigung auch in der Kommunalpolitik ernst. Mit 9 Kandidatinnen liegt der Frauenanteil bei 45%.

Einen Bürgermeisterkandidaten gibt es nicht. Winnweiler verdiene einen Bürgermeister, der auch die Zeit hat, sich um die Belange der Ortsgemeinde und der Ortsteile zu kümmern. Wie schwierig das selbst für Beamte und hauptamtliche Politiker ist, sieht man schon jetzt. „Wir haben aktuell niemanden, der das neben Beruf und Familie zeitlich leisten kann“, so Damnitz.

In acht Bereichen will die SPD in der nächsten Legislaturperiode dafür sorgen, dass man in Winnweiler und in den Ortsteilen gut leben kann. Den Schwerpunkt bilden dabei die ärztliche Versorgung und Wohnraumkonzepte. „Die Gesundheitsversorgung ist auch auf VG- und Kreisebene Thema. Hier arbeiten wir an gemeinsamen Konzepten“, so Damnitz. „Zum Thema Wohnraum haben wir im Rat zwar Baugebiete ausgewiesen bzw. sind gerade dabei, um Familien den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Wir brauchen aber auch unbedingt passenden und bezahlbaren Wohnraum für andere Gruppen, z.B. für Alleinerziehende und Singles oder altersgerechtes Wohnen für Ältere.“

Weitere Informationen zu unserem Programm "Gut Leben in Winnweiler und in den Ortsteilen" finden Sie hier.