SPD-Landtagsfraktion legt Gesetzentwurf zur Lernmittelfreiheit vor

Veröffentlicht am 30.10.2009 in Bildung

Die SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat heute ihren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes eingereicht. Mit dieser Gesetzesänderung, die in erster Lesung im nächsten Landtagsplenum besprochen werden wird, soll die bisherige Regelung der Lernmittelfreiheit reformiert werden.

Die Gesetzesreform sieht die Einführung der kompletten Lernmittelfreiheit für alle Familien vor, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet und die dadurch bislang Anspruch auf Lernmittelgutscheine hatten. „Rund 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler werden damit von allen Kosten für Schulbücher, Atlanten und Arbeitshefte befreit“, betonen der Vorsitzende des sozialdemokratischen Fraktion, Jochen Hartloff und Ulla Brede-Hoffmann, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion.

Für alle anderen Familien sieht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion die Einrichtung eines Ausleihsystems von Schulbüchern gegen Entgelt vor, wie es bereits in ähnlicher Form in mehreren Bundesländern praktiziert wird.

Künftig werden auch Schülerinnen und Schüler, die eine höhere Berufsfachschule oder eine Berufsoberschule besuchen und bisher nicht Anspruch auf Lernmittelgutscheine hatten, in den Genuss der neuen Lernmittelfreiheit kommen.

Die Einführung dieser neuen Form der Lernmittelfreiheit bedeutet einen zusätzlichen Organisationsaufwand, der von den kommunalen Schulträgern übernommen werden soll. Den entstehenden finanziellen Mehraufwand erstattet ihnen das Land.

Neben den derzeit für die Lernmittelfreiheit zur Verfügung stehenden 13,2 Millionen Euro jährlich, wird das Land nach derzeitiger Schätzung zusätzlich ca. 21,5 Millionen Euro Anschubfinanzierung aufbringen müssen. Die SPD-Fraktion wird die Veranschlagung dieser Haushaltsmittel im anstehenden Nachtragshaushaltsverfahren beantragen.

Die Umsetzung der neuen Lernmittelfreiheit soll in drei Stufen ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011 erfolgen: Zunächst werden alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 von der Neuregelung profitieren. Ab dem Schuljahr 2011/2012 gilt dies für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 dann auch für alle Grundschulkinder.