Pauschale Fördermittel für Krankenhäuser in Kirchheimbolanden und Rockenhausen

Veröffentlicht am 08.06.2009 in Gesundheit

Das Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern erhält in diesem Jahr pauschale Fördermittel in Höhe von rd. 3,8 Millionen Euro; davon stammen rd. 600.000 Euro aus Mitteln des Konjunkturpakets II. Der Förderbetrag enthält auch Mittel für die Standorte in Kirchheimbolanden und Rockenhausen, wie die Landtagsabgeordnete und Ministerin Margit Conrad heute mitteilte. Auch die Pfalzklinik in Rockenhausen kann mit pauschalen Fördermitteln in Höhe von insgesamt rd. 1,86 Millionen Euro für die Standorte des Pfalzklinikums für Psychiatrie und Neurologie Klingenmünster profitieren. Hierin enthalten sind rd. 300.000 Euro aus dem Konjunkturprogramm II.

„Nach Angaben von Gesundheitsministerin Malu Dreyer erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz pauschale Fördermittel in Höhe von insgesamt 61,2 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 10 Millionen Euro mehr, die aus dem Konjunkturprogramm II zur Verfügung stehen. Die Krankenhäuser erhalten damit im Durchschnitt 20 Prozent mehr Fördermittel als im vergangenen Jahr. Zusammen mit der Investitionskostenförderung ermöglicht das eine stationäre bzw. auch ambulante Versorgung der Menschen im Land auf hohem Niveau“, so Conrad unter Verweis auf den geplanten Neubau des vierten OP-Saals mit ambulantem Zentrum am Westpfalz-Klinikum in Kirchheimbolanden. Das Land bezuschusst diese Maßnahme mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rd. 1,9 Millionen Euro. Ferner konnten 1,8 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm II für den Umbau der Proktologie bewilligt werden. „Die jetzt bekannt gegebenen pauschalen Fördermittel sind eine wichtige Ergänzung zur Investitionskostenfinanzierung und ein weiterer Beitrag zu einer medizinisch hochwertigen Versorgung im Donnersbergkreis“, so Conrad abschließend.
Mit den pauschalen Fördermitteln finanzieren die Krankenhäuser kleinere Baumaßnahmen und die Wiederbeschaffung von so genannten kurzfristigen Anlagegütern, wie etwa medizinischen Geräten – zum Beispiel Röntgengeräten – und Krankenhausbetten. Die Fördermittel werden pauschal gezahlt, das heißt, dass die Krankenhäuser keine gesonderten Anträge stellen müssen. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Verwendung der Mittel.

Die Höhe der pauschalen Fördermittel für das einzelne Krankenhaus richtet sich in erster Linie nach der Zahl der im vergangenen Jahr im Krankenhaus behandelten Fälle. Krankenhäuser mit einer hohen Fallzahl erhalten somit eine höhere Pauschalförderung als Krankenhäuser mit geringerer Fallzahl. Der größte Teil der pauschalen Fördermittel wird somit leistungsbezogen gezahlt. Für die Krankenhäuser wird darüber hinaus ein Anreiz geschaffen, die Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus so gering wie möglich zu halten.

Quelle: Pressemitteilung von Margit Conrad, MdL