Anklam-Trapp/Machalet: Geringfügige Beschäftigung reformieren

Veröffentlicht am 08.03.2013 in Arbeit

Bundesweit ist der Arbeitsmarkt einem großen Wandel unterworfen. Gegenwärtig arbeiten in Deutschland rund 7,4 Millionen Menschen in einem Minijob mit einem Lohn von bis zu 400 Euro im Monat. Davon sind 4,8 Millionen Menschen ausschließlich geringfügig beschäftigt. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb gemeinsam mit der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die aktuelle Plenarsitzung einen Antrag zur Reformierung von geringfügiger Beschäftigung eingebracht.

"Seit 2003 ist die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen und es ist davon auszugehen, dass diese, bedingt durch die Anhebung der Einkommensgrenze durch die Bundesregierung auf 450 Euro, voraussichtlich weiter steigen wird", so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Tanja Machalet. Auch in Rheinland-Pfalz stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten im September 2012 auf 369.511 Minijobberinnen und Minijobber an. Besonders Frauen sind mit 67 Prozent im Bereich der ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse besonders stark vertreten. "Die Minijobs bringen insbesondere die Frauen um die Möglichkeit einer eigenständigen Existenzsicherung und führen für die Minijobberinnen im Zeitverlauf ihrer Erwerbsbiographie zu gravierenden Lücken in der Altersversorgung", erklärt die sozialpolitische Sprecherin Kathrin Anklam-Trapp.

"Um eine eigenständige Existenzsicherung der Frauen zu fördern und die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt herzustellen, ist es wichtig die geringfügige Beschäftigung zu reformieren", so Machalet. Konkret soll die geringfügige Beschäftigung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit begrenzt werden. Ziel ist es, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zu unterschreiten, um auch geringfügig Beschäftigte angemessen zu entlohnen.

"Rechtlich werden schon heute die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gleich behandelt. Der größte Teil der geringfügig Beschäftigten nehmen ihre Rechte jedoch nicht wahr, oder sind nur unzureichend aufgeklärt", sagt Machalet. So haben auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf alle Arbeitsentgelte mindestens in dem Umfang, der ihrer Arbeitszeit entspricht und somit auch auf Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Mutterschutz und Elterngeld.

"Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist neben der Mindestlohninitiative im Bundesrat ein richtiger Schritt in die zukünftige Ausrichtung einer gerechteren Arbeitsmarktpolitik", bekräftigen Anklam-Trapp und Machalet.

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